Meinungsfreiheit versus
Hass und Hetze
Di.
10.03.2026
19:00 Uhr
Veranstaltungsart: Vortrag
Wie reden wir heute miteinander? Früher blieben Meinung, Ärger oder auch Beleidigungen meist im überschaubaren Kreis: in der Familie, am Stammtisch oder bei einer Versammlung. Die Reichweite war begrenzt.
Heute genügt ein Klick – und in Sekundenschnelle erreicht man Hunderte oder Tausende. Das verführt einerseits zum ungefilterten inhaltlichem Austoben, zum wütenden „Posten“ im Affekt. Was eben noch schnell geschrieben war, lässt sich kaum mehr einfangen. Denn das Netz vergisst nicht. Gleichzeitig stehen sich zwei Positionen unversöhnlich gegenüber: Die einen warnen, die Meinungsfreiheit werde immer weiter eingeschränkt – es bleibe nur noch ein schmaler Meinungskorridor. Die anderen beklagen eine bedenkliche Nachsicht gegenüber „Hass und Hetze“ und fordern klarere Grenzen. Wo verläuft die Linie zwischen legitimer Meinung und strafbarer Äußerung? Was schützt das Grundgesetz – und wo beginnt das Strafrecht?
Der Vortrag von Dr. Daum bringt rechtliche Orientierung in eine emotional geführte Debatte und lädt zur sachlichen Auseinandersetzung ein.
Heute genügt ein Klick – und in Sekundenschnelle erreicht man Hunderte oder Tausende. Das verführt einerseits zum ungefilterten inhaltlichem Austoben, zum wütenden „Posten“ im Affekt. Was eben noch schnell geschrieben war, lässt sich kaum mehr einfangen. Denn das Netz vergisst nicht. Gleichzeitig stehen sich zwei Positionen unversöhnlich gegenüber: Die einen warnen, die Meinungsfreiheit werde immer weiter eingeschränkt – es bleibe nur noch ein schmaler Meinungskorridor. Die anderen beklagen eine bedenkliche Nachsicht gegenüber „Hass und Hetze“ und fordern klarere Grenzen. Wo verläuft die Linie zwischen legitimer Meinung und strafbarer Äußerung? Was schützt das Grundgesetz – und wo beginnt das Strafrecht?
Der Vortrag von Dr. Daum bringt rechtliche Orientierung in eine emotional geführte Debatte und lädt zur sachlichen Auseinandersetzung ein.
Mitwirkende
Dr. Wolfgang Daum
Referent
Richter am Amtsgericht a. D.